Unsere Struktur spiegelt wieder, dass wir unsere Mitglieder zu Teilhabern an der gesamten Organisation machen. Die Mitglieder des Vereins steuern direkt die Ausrichtung des Vereins und indirekt auch die des Instituts für digitale Transformation (eine GmbH ist in Gründung), denn aus rechtlichen und steuerlichen Gründen halten wir eine Trennung des Vereins und des wirtschaftlich ausgerichteten Instituts für sinnvoll.
So wird im Verein die Ausrichtung des Instituts festgelegt. Im Institut wird das Tagesgeschäft organisiert, es wird nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien geführt. Der Verein gehört zu 100% seinen Mitgliedern, das Institut zu 100% dem Verein – der Verein behält also die volle Kontrolle. Jedes Mitglied des Vereins hat genau ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung um Machtkonzentration und übermäßige Einflussnahme zu vermeiden.
Erklärvideo zum Verhältnis zwischen dem Verein und der GmbH (59 Sekunden)
Jährlich findet eine Mitgliederversammlung des Vereins statt, der Vereinsvorstand wird auf zwei Jahre gewählt. In der Satzung des Vereins sind die wichtigsten Regelungen für den Verein festgelegt. Der Verein hat auch eine eigene Website mit Basisinformationen über seine Ziele.
Die Vereinsmitglieder haben u.a. folgende Rechte und Pflichten:
1. Rechte der Mitglieder des Vereins
- Nutzung des Instituts für digitale Transformation als Plattform zur Suche und Inanspruchnahme von Beratungen und Lösungen zur Digitalisierung
- Anbieten der eigenen Lösungen und Experten zur Digitalisierung
- Nutzung der Plattform Institut für digitale Transformation zur gemeinsamen Entwicklung von Lösungen zur Digitalisierung
- Kostenlose Teilnahme an Basis-Informationsveranstaltungen, vergünstigte Teilnahme an Premium-Veranstaltungen wie Workshops, Kaminabenden und Seminaren
- Einladung und Teilnahme an der Mitgliederversammlung
- Rede-, Auskunfts- und Antragsrecht in der Mitgliederversammlung
- Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (aktives Wahlrecht)
- Passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung (Recht gewählt zu werden).
2. Pflichten der Mitglieder des Vereins
- Fairness untereinander
- Diskretion über Geschäftsgeheimnisse von anderen Mitgliedern
- Loyalität gegenüber den Prinzipien der Vereinssatzung
Der Verein ist die Eigentümergesellschafter des Instituts, der Vorstand des Vereins vertritt die Mitglieder als Gesellschafter des Instituts. Der Vorstand soll nach unseren Statuten mindestens mit je einem Unternehmensvertreter, mit einem Vertreter der Anbieter / Dienstleister und einem Vertreter der Hochschulen besetzt sein.
Die Vorstände haben u.a. folgende Rechte und Pflichten:
3. Rechte des GmbH-Gesellschafters (des Vereins)
- Anspruch auf Gewinnausschüttung
- Bezugsrecht (bei einer Kapitalerhöhung versteht man unter Bezugsrecht das Anrecht eines Gesellschafters auf neue herausgegebene Anteile eines Unternehmens.)
- Recht auf Liquidationserlös
- Recht der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung über die Gewinnverwendung
- Kontrollrechte des/der GmbH-Gesellschafter
- Umfassende Informationsrechte u.a. zu Angelegenheiten der Gesellschaft und Einsichtsrecht in Bücher und Schriftverkehr
- Das Recht zur Kontrolle/Überwachung des Geschäftsführers
- Stimmrecht auf der Gesellschafterversammlung
- Teilnahme- und Rederecht auf der Gesellschafterversammlung
4. Pflichten des Gesellschafters (des Vereins)
- Pflicht zur Leistung der Stammeinlage
- Treuepflicht der GmbH-Gesellschafter
- Pflicht zur Einhaltung des Wettbewerbsverbots