Datenschutz

Dieser Beitrag wurde zuletzt am 1. Februar 2023 aktualisiert.

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Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten von Individuen durch Organisationen. In Deutschland und Europa gibt es mehrere Normen, die den Datenschutz regeln:

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) – EU-weites Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt
  • BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) – deutsches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
  • ePrivacy-Verordnung – EU-weite Regelung zum Schutz von Kommunikationsdaten

Unternehmen müssen diese Regelungen beachten und Maßnahmen ergreifen, um die Privatsphäre ihrer Kunden und Mitarbeiter zu schützen, z.B. durch sicheren Umgang mit Daten, regelmäßige Überprüfung von Datenschutzrichtlinien und Schulung des Personals.

Dabei hat der Unternehmer oder CEO die rechtliche Verantwortung, sicherzustellen, dass das Unternehmen die geltenden Datenschutzgesetze einhält. Dies schließt Maßnahmen wie die Überprüfung von Datenschutzrichtlinien, Schulung des Personals und die Einhaltung von Sicherheitsstandards für personenbezogene Daten ein. Im Falle eines Datenschutzverstoßes kann der Unternehmer oder CEO haftbar gemacht werden. Es ist daher wichtig, dass die Verantwortlichen die Bedeutung von Datenschutz im Unternehmen verstehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die wichtigsten Punkte der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind:

  1. Transparenz: Organisationen müssen personenbezogene Daten offenlegen und erklären, wie sie genutzt werden.
  2. Rechte der Datenbetroffenen: Personen haben das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
  3. Verantwortung des Datenverantwortlichen: Organisationen sind für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich und müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Daten vor Verlust oder Missbrauch zu schützen.
  4. Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverstößen: Organisationen müssen betroffene Personen und die zuständigen Aufsichtsbehörden informieren, wenn es zu einem Datenschutzverstoß gekommen ist.
  5. Auftragsverarbeiter: Organisationen müssen sicherstellen, dass Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, die DSGVO einhalten.
  6. Datenübertragbarkeit: Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten von einer Organisation an eine andere zu übertragen.
  7. Datenschutz durch Design und Standardeinstellungen: Organisationen müssen sicherstellen, dass Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt wird.